Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17. November 2025 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul Konvention (BIK), der in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet diese Versäumnisse detailliert und zeigt den akuten Handlungsbedarf auf.
Der LFR Hessen ist Teil des Bündnisses „Gleichstellung - #unverhandelbar“ in Sachsen.
Wir unterstützen das Bündnis „Gleichstellung – #unverhandelbar“ und betonen, dass Gleichstellung ein Verfassungsauftrag ist. Die Strukturen der Gleichstellungsbeauftragten sind entscheidend für Gewaltprävention, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sicherheit im öffentlichen Raum, faire Arbeitsmarktzugänge, geschlechtergerechte Stadt- und Regionalplanung sowie die Teilhabe von Frauen in Politik und Gesellschaft.
Mehr Informationen zum Bündnis „Gleichstellung - #unverhandelbar“ sind bei der LAG komm. Frauenbeauftragte Sachsen und BAG komm. Frauenbeauftragte zu finden:
LandesFrauenRat Hessen verurteilt Angriff auf pro familia und fordert schnelles Handeln der zuständigen Behörden
Der LandesFrauenRat Hessen ist schockiert über die Schmiererei an der Hauswand der Beratungsstelle von pro familia in Frankfurt. Unbekannte haben am vergangenen Wochenende das Wort „Mörder“ auf die Hauswand der Beratungsstelle geschmiert.
Dieser hetzerische und infame Angriff auf die Beratungsstelle, die wichtige medizinische und soziale Beratung und Hilfen leistet ist auf das schärfste zu verurteilen.
„Wir sehen darin einen klaren Angriff auf das Recht auf Abtreibung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Es darf nicht hingenommen werden, dass Ratsuchende wie Mitarbeitende Bedrohung und Einschüchterung ausgesetzt werden. Wir appellieren an die Ordnungs- und Ermittlungsbehörden diesen aggressiven Übergriff sehr ernst zu nehmen und strikt zu verfolgen. Einer solchen Eskalation und Form der Bedrohung muss klar Einhalt geboten und mit präventiven Schutzmaßnahmen begegnet werden.“ erklärt Brigitte Ott, Vorstandsmitglied im LandesFrauenRat Hessen.
Der LandesFrauenRat Hessen steht an der Seite von pro familia und sichert seine Unterstützung zu.
Anlässlich des Internationalen Frauentag hat Ursula Pöhlig, stellvertretende Vorsitzende, der Deutschen Presse Agentur ein Interview gegeben. Hier sind verschiedene Veröffentlichungen von dem Interview:
Das Gewalthilfegesetz kommt! Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat letzten Freitag für das Gewalthilfegesetz gestimmt. Das Gesetz stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen dar. Es ist ein bedeutender Erfolg für all diejenigen, die sich über Jahre hinweg unermüdlich für den Schutz von Betroffenen eingesetzt haben.
„Dieses Gesetz ist das Ergebnis einer jahrelangen, engagierten Arbeit von Frauenverbänden und -initiativen, die sich immer wieder für die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen stark gemacht haben“, erklärt Sigrid Isser, Vorsitzende des LandesFrauenRats Hessen.
Dennoch muss betont werden, dass das Gesetz nicht für alle Frauen gleichermaßen gilt. Die oft vulnerable Gruppe von geflüchteten Frauen, trans, nicht-binären und inter Personen ist von dem geschlechtsspezifischen Schutz ausgeschlossen. Es ist daher unerlässlich, dass wir als Gesellschaft weiterhin daran arbeiten, auch diesen Frauen umfassende Hilfen und Schutzmaßnahmen zu garantieren.
Der LandesFrauenRat Hessen appelliert an die Landesregierung, den Gesetzestext mit einer nachhaltigen Strategie umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, unkomplizierten Zugang zu den Hilfsangeboten erhalten. Nur so können wir sicherstellen, dass das Gewaltschutzgesetz tatsächlich ein wirkungsvoller Schutzschild für alle gewaltbetroffenen Frauen wird.
Mit diesem Gesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan, jedoch bleiben wir wachsam und engagiert, um die Rechte und den Schutz von Frauen auch in Zukunft zu garantieren.
Der LandesFrauenRat Hessen mit insgesamt derzeit 47 unterschiedlichen Mitgliedsverbänden, vertritt die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Frauen in Hessen und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
Die LandesFrauenRäte haben eine gemeinsame Kampagne zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gestartet. Seit Januar veröffentlichen verschiedene LandesFrauenRäte Instagram-Posts von verschiedenen Frauen mit einem jeweiligen Wahlstatement.
Denn mit unserer Stimme entscheiden wir über wichtige Bereiche der künftigen Politik in Deutschland. Zum Beispiel auch darüber, ob alle Menschen hier die gleichen Rechte und Chancen haben - unabhängig von ihrem Geschlecht. Mit unseren Motiven feiern wir die Vielfalt der Frauen in allen Bundesländern. Verschiedene Frauen zeigen, welchen Einfluss die Errungenschaften für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung auf ihr persönliches Leben haben. Von Bäuerin, über Juristin zu Hebamme und Mutter: Frauen sind längst nicht mehr an veraltete Rollenbilder und Geschlechterideen gebunden.
Die Freiheit, selbst zu entscheiden, was man in und mit seinem Leben machen möchte, muss geschützt und ausgebaut werden. Für uns alle.
Am 23. Februar haben wir alle in allen Bundesländern die Wahl. Gemeinsam machen wir den Unterschied - für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung.
Für den LandesFrauenRat Hessen haben Delegierte aus den Verbänden mitgemacht, Noreen von Schwanenflug (ProFamilia) und Anna-Maria Boulnois (DGB Hessen-Thüringen).
Der LandesFrauenRat Hessen hat das aktuelle Forderungspapier zum Thema „Digitale Gewalt ernst nehmen!“ mitunterzeichnet. Digitale Gewalt, die von Hasskommentaren über soziale Netzwerke bis hin zu technikbasiertem Stalking reicht, stellt eine wachsende Bedrohung für viele Menschen dar – insbesondere für Frauen und marginalisierte Gruppen.
In dem Forderungspapier, das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wird, wird betont, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um Betroffene digitaler Gewalt angemessen zu schützen. Obwohl erste Schritte wie das Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt bereits eingeleitet wurden, decken diese nur einen kleinen Teil der Problematik ab. Besonders digitale Überwachung und Kontrolle im sozialen Nahraum sowie eine umfassende Prävention werden bislang kaum berücksichtigt.
Das Papier fordert:
Betroffenenzentriertes Vorgehen: Die Bedürfnisse der von digitaler Gewalt Betroffenen müssen im Mittelpunkt stehen. Beratungsstrukturen, Polizei und Justiz müssen dafür entsprechend ausgebaut werden.
Angemessene Finanzierung: Eine langfristige und bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen ist unabdingbar, um die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit digitaler Gewalt zu bewältigen.
Flächendeckende Prävention: Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen müssen intensiviert werden, um das gesellschaftliche Bewusstsein für digitale Gewalt zu schärfen.
Der LandesFrauenRat Hessen unterstützt ausdrücklich die Forderung nach einem umfassenden Gesetz gegen digitale Gewalt, dass alle Formen dieser Gewalt anerkennt und geeignete Schutzmaßnahmen bietet. Nur so kann die Istanbul-Konvention, die auch im digitalen Raum gilt, in Deutschland vollständig umgesetzt werden.
Am Samstag, den 28. September, ist der Safe Abortion Day. Er steht dieses Jahr unter dem Motto „Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!“. Für diese Forderung stehen auch wir als LandesFrauenRat Hessen.
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Seitdem ist leider wenig passiert. Die regierenden Parteien zeigen wenig politischen Willen die Empfehlungen in Gesetze umzuwandeln. Betrachten wir die derzeitige politische Lage mit einem weiteren Erstarken der extrem rechten in Deutschland und Europa, erscheint es uns unabdingbar noch in dieser Legislaturperiode zu handeln. Nach den Bundestagswahlen 2025 sehen wir eine Mehrheit für dieses Unterfangen als gefährdet an.
Wir möchten Ihnen heute zwei Möglichkeiten vorschlagen, wie Sie aktiv werden und helfen können politischen Druck auf Bundesebene aufzubauen. Das Ziel ist politischen Verantwortungsträger*innen eine breite gesellschaftliche Erwartungshaltung erfahrbar zu machen, dass das der sichere Schwangerschaftsabbruch endlich außerstrafrechtlich geregelt werden muss.
Möglichkeit 2: Bundestagsabgeordnete anschreiben und ggf. einladen: Bundestagsabgeordnete möchten in der Regel wiedergewählt werden und reagieren somit eher auf den Druck „ihrer“ Wähler*innen. Der profamilia Bundesverband hat daher Briefe an die MdBs (1) der Ampel-Parteien und (2) der CDU/CSU entworfen und uns zur Verfügung gestellt (siehe Anhang). Diese können Sie an Ihre Wahlkreis-MdBs schicken. Die Entwürfe können Sie gerne bei Bedarf anpassen. Sollten Sie in ihrem Verband eine Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Kommissionsberichts erstellt haben, wäre es sinnvoll diese mitzuschicken. Wir halten es für sinnvoll, sich mit Briefen dieser Art nicht an Abgeordnete der AfD zu wenden. Wir möchten Ihnen zudem vorschlagen, direkt mit den Abgeordneten ins Gespräch zu kommen, indem Sie sie zum Austausch in Ihren Verband einladen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, mit Ihrer/m Bundestagsabgeordnete*n im Rahmen einer Wahlkreissprechstunde o.ä. Format in den Austausch zu kommen.
Falls Sie nicht alle Wahlkreis-Abgeordneten kennen, hier eine kleine Hilfestellung: Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hat ein Tool zur Abgeordnetensuche im Wahlkreis veröffentlicht. Außerdem gibt es dort noch mehr Infos zu den mögliche. Aktionen finden Sie hier.
Da Emails Abgeordnete häufig nicht persönlich erreichen, sondern bei den Mitarbeiter*innen oder im Spam- oder Junk-Ordner landen, ist es zielführender – und auch visuell beeindruckender – eine Postkarte oder einen Brief zu schicken, am besten gleich an das Bundestagsbüro und an das Wahlkreisbüro. Ein Brief sollte nicht länger als eine DinA4-Seite sein.
Postalisch kann man Abgeordneten entweder direkt an ihr Bundestagsbüro in Berlin schreiben
Vorname, Nachname Deutscher Bundestag Platz der Republik1 10111 Berlin
und/oder an ihr Wahlkreisbüro. Adressen der Wahlkreisbüros kann man auf der Seite des/der jeweiligen Abgeordneten auf der Bundestagswebseite finden.
Nur gemeinsam können wir genug politischen Druck aufbauen und es schaffen den regierenden Parteien zu verdeutlichen, wie wichtig der Gesellschaft reproduktive Rechte für Frauen sind.
Diese Woche fand ein Gespräch des Vorstandes LFR-Hessen mit Staatsministerin Heike Hofmann im Sozialministerium statt. Gemeinsam mit Staatssekretärin Katrin Hechler, Dr. Ralina Panova-Greulich, Referentin in der Stabstelle Frauenpolitik 2, die unter anderem mit der Aufgabe der Koordinierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention betraut ist, und Nancy Gage-Lindner, Referatsleiterin im Fachreferat „Prävention und Schutz vor Gewalt“ in der Fachabteilung „Frauen, Jugend und Kinder“, konnte sich der LFR-Vorstand, vertreten durch die Vorsitzende Sigrid Isser, die stellv. Vorsitzende Ursula Pöhlig und durch die Geschäftsführerin Isriela Bushkola intensiv über das Thema „Gewalt an Frauen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hessen“ austauschen. In Hessen gibt es 32 Frauenhäuser und es stehen ca. 10 Millionen Euro für die Beratung- und Interventionsstellen und Frauennotrufe zur Verfügung. Entsprechenden Wohnraum bzw. Wohnungen für die Zeit nach dem Frauenhaus zu finden, ist weiterhin problematisch.
Im Gespräch wurden Ideen für Aktionen und Kampagnen für Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit besprochen. „Prävention soll weiterhin gestärkt werden und je früher in der Kindesentwicklung, desto besser“ – betonte Staatsministerin Heike Hofmann.
Weiterhin durfte der LFR-Vorstand das Jahresthema des LandesFrauenRats Hessen „Einwanderung weiblich gestalten“ vorstellen.
Staatsministerin Heike Hofmann schloss das Gespräch mit den wertschätzenden Worten, dass der LandesFrauenRat Hessen ein wichtiger Partner für ihre Arbeit sei. Sie verfolgt die Arbeit des LandesFrauenRats Hessen seit Jahren und schätzt das Engagement der Frauenverbände in Hessen für die Gleichberechtigung sehr.
Das gemeinsame Gespräch hat als erster Baustein für den zukünftigen und regelmäßigen Austausch und für die Verstetigung des Austauschs beider Institutionen gedient.