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Chronologie

Am 16. September 1952 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenverbände als loser Zusammenschluss von 16 Landesverbänden zur Förderung der Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Interessenvertretung.

Gründungsziele:

  • Umsetzung des Gleichberechtigungsprinzips entsprechend dem Grundgesetz
  • Förderung der Frau auf allen Gebieten des täglichen Lebens
  • Völlige Gleichberechtigung im öffentlichen Leben
  • Ausbau des ehelichen Güterrechts, des Kinder- und Mutterschutzes
  • Überparteilichkeit und Überkonfessionalität
  • Anerkennung weiblicher Erwerbsarbeit
  • Kontaktpflege/Verbindungen zu Ost-Frauen bzw. –verbänden

Heute hat sich die Anzahl der Mitgliedsverbände nahezu verdreifacht.

Aus der „Arbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenverbände“ wurde der Landesfrauenrat Hessen (LFR).
Er vertritt die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Frauen in Hessen und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.