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Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht und es ist gut so!

Nun hat das Kabinett die Umsetzung dieses Reformvorhabens beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt. Danach soll die Vorschrift des § 219a, die jegliche Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, aus dem StGB entfernt werden.

Nach der aktuellen gesetzlichen Lage dürfen ausgerechnet Ärzt*innen nicht informieren. Die Kritik an der gesetzlichen Lage wird von der jetzigen Bundesregierung geteilt. Auch nach der Reform des § 219a StGB im Jahr 2019 ist es für schwangere Frauen schwierig, rechtzeitig fundierte Informationen über Methoden und Abläufe eines Schwangerschaftsabbruchs innerhalb der Zwölf-Wochenfrist des § 218a StGB zu erhalten. Außerdem ist es befremdlich, ausgerechnet Ärzt*innen, die aufgrund ihrer Ausbildung am besten zur Aufklärung über einen Schwangerschaftsabbruch beitragen könnten, die Bereitstellung von umfassenden Informationen zu verwehren. Die Annahme, eine Schwangere entscheide sich aufgrund einer ärztlichen Werbung zu einer Abtreibung, ist mehr als fragwürdig.

Das Werbeverbot des § 219a StGB existiert seit der ersten nationalsozialistischen Strafrechtsreform im Jahr 1933. Damals ging es um die Erhaltung der Lebenskraft des deutschen Volkes. Ansonsten war in dieser Zeit menschliches Leben wenig wert. Während deutsche Frauen und Ärzt*innen bei einem wiederholten Abbruch die Todesstrafe drohte, wurden gleichzeitig jüdische Frauen zu Abtreibungen gezwungen.

Bei der Mitgliederversammlung des Landesfrauenrat Hessen am 18.02.2022 wurde über die Abschaffung des § 219a StGB intensiv diskutiert. Gerade im Rahmen des Jahresthemas „Frauengesundheit“ sollte beachtet werden, dass eine medizinische Leistung für Frauen nicht als Werbung betrachtet werden soll. Ärzt*innen sollten informieren dürfen, ohne dadurch Nachteile zu haben.

Fast alle anwesenden Delegierten sprachen sich für die Abschaffung des § 219a StGB aus. Einige von Ihnen haben diesbezüglich Stellungnahmen veröffentlicht und haben diese der LFR-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Die Delegierte der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Diözesanverband Fulda, teilt mit, dass ihr Verband gegen die Streichung ist und der Bundesverband hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht hat. Diese liegt in der LFR-Geschäftsstelle ebenfalls vor. Beim § 219a StGB geht es nicht um ja oder nein zum Schwangerschaftsabbruch, sondern um Informationsrecht, hat Brigitte Ott (Beisitzerin LFR-Hessen) betont. Andrea Gerlach (stellvertretenden Vorsitzende LFR-Hessen) erklärte, dass es bei der Beurteilung des § 219a StGB nicht um moralische Bewertungen geht, sondern um die Gesundheit der Frauen.

Der LFR Hessen mit insgesamt derzeit 45 unterschiedlichen Mitgliedsverbänden, vertritt die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Frauen in Hessen und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Der LFR Hessen nimmt die Sprachrohrfunktion von hessischen Frauengruppen und Verbänden nach außen wahr. Er transportiert die frauenpolitische Meinungsbildung in einer Vielzahl von landesweiten Gremien wie z.B. den Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, der Landesanstalt für Privaten Rundfunk, der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention im Landespräventionsrat und dem Europakomitee und nimmt Stellung zu frauenrelevanten Gesetzesvorhaben der Hessischen Landesregierung.

 

Wir stehen an der Seite der Menschen in der Ukraine

Furchtbare Bilder kommen aus einem Kriegsgebiet Mitte in Europa. Unsere Demokratie und unser Frieden stehen in unmittelbarer Gefahr.

Bereits seit 2014 herrschen in der Ukraine Unruhen wegen der russischen Annexion der Krim durch Vladimir Putin. Über 13.000 Menschen haben seit den 8 Jahren ihr Leben verloren. Der Konflikt war lange schwelend, aber seit gestern Nacht hat Russland gegen Völkerrecht verstoßen. Trotz der von den G7 und der EU angekündetem massiven Sanktionen, herrscht in den Köpfen aller Europäer*innen Angst. Das jahrelang heimlich gehegte Narrativ „das wird schon nicht passieren“ ist nun gebrochen.

Bei kriegerischen Auseinandersetzungen ist es vor allem die Zivilbevölkerung, die unter Hunger und Gewalt leidet. Aber auch Frauen müssen an die Front. Weit über 50.000 Frauen sind Soldatinnen der ukrainischen Armee. Auch ihnen fehlt es an Ausrüstung und an Ausbildung.

Der Vorstand des Landesfrauenrats Hessen hat in einer Sondersitzung seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine bekundet. Besorgt zeigte sich Sigrid Isser, erinnerte sie daran, dass der letzte große Krieg in Europa 91-93 im ehemaligen Jugoslawien ein Krieg gegen die Frauen war. Die UN erkannte damals Vergewaltigung als Kriegsstrategie an. Andrea Gerlach ergänzte, dass Frauen und Minderjährige immer besonders drastisch von den Auswirkungen von Kriegen betroffen sind.

Wir stehen an der Seite der ukrainischen Staatsbürger*innen und fordern unmittelbarer Schutz und Unterstützung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

                                                                              

Sigrid Isser                               Andrea Gerlach
Vorsitzende                            Stellv. Vorsitzende

1. Digitale Mitgliederversammlung LandesFrauenRat Hessen 2022 am 18. Februar 2022

Am 18. Februar 2022 fand die erste Mitgliederversammlung dieses Jahres des LFR-Hessen in digitaler Form statt.

Nach einer kurzen Vorstellung des Jahresthemas „Frauengesundheit“, konnte der der Vorstand LFR in den Austausch mit den Verbänden über dieses Thema gehen.

Intensiv wurde über die Abschaffung des § 219a StGB diskutiert. Gerade im Rahmen des Jahresthemas Frauengesundheit sollte beachtet werden, dass eine medizinische Leistung für Frauen nicht als Werbung betrachtet werden sollte. Ärztinnen sollten informieren dürfen, ohne dadurch Nachteile zu haben. Der Landesfrauenrat Hessen hat vor, diesbezüglich eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Dabei geht es grundsätzlich darum, die Gesundheitssysteme und -angebote für Frauen zu fördern.

Fast alle anwesenden Delegierten sprachen sich für die Abschaffung des § 219a StGB aus. Einige von Ihnen haben diesbezüglich Stellungnahmen veröffentlicht und haben diese der LFR-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Die Delegierte der katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Diözesanverband Fulda, Maria-Luise Niemetz teilt mit, dass ihr Verband gegen die Streichung ist und der Bundesverband hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht hat. Diese liegt ebenfalls in der LFR-Geschäftsstelle vor. Beim § 219a StGB geht es nicht um Schwangerschaftsabbruch, sondern um Informationsrecht, betonte Brigitte Ott. Silvia Brünnel, MdL, unterstützt ebenfalls diese Ansicht und erklärt, dass der freie Zugang an Information wichtig sei, um eine bewusste Entscheidung zu treffen. Andrea Gerlach erklärte zum Abschluss der Diskussion, dass es bei der Beurteilung des § 219a StGB nicht um moralische Bewertungen geht, sondern um die Gesundheit der Frauen.

Anna Dichtl und Luise Klaus von Mother Hood e.V. machten weiterhin auf das Thema Gewalt in der Geburtshilfe aufmerksam. Es gibt unterschiedlichen Dimensionen von Gewalt in der Geburtshilfe, und zwar: von der physischen persönlichen Gewalt bis zu den gesellschaftlichen Ungleichheiten und Diskriminierungen. Gewalt ist ebenfalls durch systemische Strukturen verursacht und in diesen verankert. Martina Klenk, Landesverband der Hessischen Hebammen, ergänzte zu dem Vortrag, dass es an frauenfreundlichen Geburtshilfen mangelt. Es fehlt die eins-zu-eins Betreuung.

Rona Größler, Geschäftsführerin des Frauengesundheitszentrums SIRONA e.V. in Wiesbaden, machte, nach einer kurzen Vorstellung ihrer Arbeit, deutlich, wie wichtig unabhängige Institutionen sind, die zahlreiche Themen zu Frauengesundheit anbieten.

Im Anschluss an die Versammlung konnten unsere Mitgliedsverbände über ihre aktuellen Themen und ihre Aktionen berichten.