Skip to main content

PM _ 10-Sekunden-Regel bei Übergriff?

Mit großem Unverständnis nehmen wir die Berichterstattung über das Urteil eines italienischen Gerichts im Fall eines sexuellen Übergriffs zur Kenntnis.

Ein Schulhausmeister soll einer 17-jährigen Schülerin auf einer Treppe in die Hose gefasst und ihr Gesäß berührt haben. Das italienische Gericht sprach den Mann in der vergangenen Woche jedoch frei - weil der Übergriff weniger als zehn Sekunden gedauert haben soll.

Ohne nun die Details zu diesem Fall zu kennen, ist es aus grundsätzlichen Erwägungen aus unserer Sicht von Bedeutung die Hintergründe und Konsequenzen zu kennen und in den Blick zu nehmen.

Insbesondere stellen sich folgende Fragen:

  • Welches ist die rechtliche / gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Parameters „zeitliche Dauer des sexuellen Übergriffs“ im vorliegenden Urteil?

und

  • Ist dies mit den Zielen und Vorgaben der Istanbul Konvention vereinbar?
  • Ist oder wird dieses Urteil rechtskräftig?

Der hessische LandesFrauenRat hat sich daher an den Deutschen Frauenrat gewandt, mit der Bitte diesen (ggfs. weiteren) Fragen nachzugehen.

Der LandesFrauenRat Hessen vertritt mit rund 50 hessischen Frauenverbänden und Frauengruppen von gemischten Verbänden die Interessen von mehr als 1,2 Millionen Frauen und arbeitet unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.

 

Pressemitteilung zum Herunterladen.