Stellungnahme des LandesFrauenRat Hessen zum Gesetzentwurf „Gehsteigbelästigungen“
Der LandesFrauenRat Hessen begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zum Schutz vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner.
Seit Jahren kommt es vor Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen in Hessen zu Gehsteigbelästigungen, die darauf abzielen, Schwangere in ihrer freien Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu beeinflussen. Diese Situation ist für die Schwangeren, die die Beratungsstellen oder Praxen aufsuchen, hoch belastend.
Alle Versuche, dieser Situation mit den bisherigen Rechtsmitteln zu begegnen, sind gescheitert. Auch eine Handreichung des Hessischen Innenministeriums aus dem Jahr 2019 hat keine Rechtssicherheit gebracht.
Mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf für eine entsprechende Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes besteht nun endlich die Chance, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen.
„Das ist ein wichtiger Schritt und Erfolg, wir danken allen Beteiligten für Ihre Ausdauer und Ihr Engagement“ sagt Brigitte Ott, Beisitzerin im LFR Hessen und Delegierte für profamilia, Landesverband Hessen.
Erfreulich ist auch, dass der Gesetzentwurf die Verbesserung der Information über die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in den Blick nimmt.
„Nun kommt es darauf an, dass das Gesetz zügig und ohne Abstriche verabschiedet wird“ betont die Vorsitzende LFR Hessen, Sigrid Isser und ergänzt „die Umsetzung in Hessen werden wir aufmerksam begleiten“.
Diese Pressemitteilung können Sie herunterladen.