Deutscher Ärztinnenbund
1. Name des Verbandes:
Deutscher Ärztinnenbund
2. Name des Verbandes und der Unterorganisation:
Regionalgruppen
3. Gründung des Verbandes:
1924
4. Mitglied im LFR Hessen seit:
Ca. 1980
5. Sitz des Verbandes:
Berlin
6. Mitglieder:
Ca. 1800
7. Anzahl der weiblichen Mitglieder des Verbandes:
Nur weibliche Mitglieder
8. Ziele und Aufgaben des Landesverbandes:
Der Verein sieht sich als Nachfolger des „Bund Deutscher Ärztinnen“, welcher sich auf Initiative der Medical Womens International Association (MWIA) 1924 gründete und 1936 aufgelöst wurde. Seit der Neugründung 1950 ist der Verein kontinuierlich aktives Mitglied in der MWIA.
Der Zweck des Vereins ist die Wahrung und Förderung der beruflichen und sozialen Interessen von Ärztinnen und Zahnärztinnen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Erläuterung der Standpunkte und Vertretung der Belange der Ärztinnen und Zahnärztinnen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit.
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten der Mitglieder und Austausch ihrer Erfahrungen sowie Förderung von Modellen und Projekten nach Geschlecht differenzierender Forschung und Lehre in der Medizin.
- Beratung bei der gesundheits- und sozialpolitischen Gesetzgebung und in ethischen Fragestellungen durch Stellungnahmen und wissenschaftliche Begleitung.
- Verbesserung der Situation von Frauen in unserer Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Ärztinnen und Zahnärztinnen hierbei.
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen in beruflichen Bereichen und der Netzwerkbildung.
- Mitarbeit in ärztlichen Körperschaften sowie Zusammenarbeit mit ärztlichen und anderen Verbänden, insbesondere mit Frauenverbänden (national und international).