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Beschluss der KLFR 2022: Stärkung der Geburtshilfe – für eine sichere und gesunde Geburt

Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert:

  • die Vorlage eines Gesetzentwurfes bzw. Beschließung eines verbindlichen Bundesgesetzes zur Stärkung der Geburtshilfe vor Ort.
  • die Geburtshilfe als Grundversorgung anzuerkennen. Wohnortnahe Versorgung und freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten, die sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität bedarfsgerecht ist. Schließungen der Geburtsstationen genau zu überprüfen und die dadurch entstandenen Konsequenzen und Auswirkungen bei der Krankenhausplanung der Bundesländer zu berücksichtigen.
  • den im Koalitionsvertrag des Bundes versprochenen politischen Einsatz für eine 1:1-Betreuung (eine Hebamme/eine Gebärende) umzusetzen.
  • die Verbesserung des Personalschlüssels in den geburtshilflichen Abteilungen. Hebammenvergütung in den Krankenhäusern in Personalkostenbudgets zu integrieren. Die Finanzierung der Geburtshilfe über die DRG (Diagnosis Related Groups) abzuschaffen. Die Geburtshilfe muss bedarfsgerecht finanziert werden.
  • die Arbeitsbedingungen für Hebammen zu verbessern.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Krankenhäusern zu gewährleisten.
  • Gewalt und Übergriffigkeit begünstigende Strukturen müssen verändert werden um eine gewaltfreie, interventionsarme, sensible und personenzentrierte Geburtshilfe zu gewährleisten.
  • Chancengleichheit für alle Hebammen unabhängig ihrer Berufsabschlüsse zu gewährleisten und die Probleme in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit der Berufsgruppen konsequent zu beheben.

Den Beschluss können Sie hier runterladen.