Der LFR Hessen zum Erlass vom 22.08.2019 zum Schutz von Frauen, die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen aufsuchen und zur Anhörung am 22.08.2019
Seit 2017 ist insbesondere in Hessen die christlich-fundamentalistische Initiative "40 Tage für das Leben" aktiv und hält sogenannte Mahnwachen an 40 Tagen mehrmals im Jahr vor Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen und Arztpraxen ab. Dieses Thema, die Mahnwachen vor der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von pro familia in Frankfurt, ebenso wie vor weiteren Beratungsstellen und vor Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, war mehrfach Thema in den Mitgliederversammlungen vom LFR Hessen in der Vergangenheit.
Die Demonstranten*innen verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Der LFR wurde in der Vergangenheit in dieser Sache aktiv und schrieb den Ordnungsdezernenten der Stadt Frankfurt ebenso wie den Hessischen Innenminister an und forderte eine wirksame rechtspolitische Handhabung bei der Belagerung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen in Hessen.
Am 22. August 2019 war der LFR Hessen wie viele andere Verbände, z.T. Mitgliedsverbände des LFR Hessen, und juristische Sachverständige zur Anhörung zum Gesetzentwurf, der von der Fraktion DIE LINKE (Drucks. 20/ 384) eingebracht worden war, im Hessischen Landtag vor dem Innen- und dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss zur Anhörung geladen. Die belastende Situation und die Lage von Frauen, die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz suchen, wurden von den Verbänden dargestellt und erläutert sowie die Auswirkungen und Folgen von Mahnwachen der sogenannten Lebensschützer*innen vor den Beratungsstellen und Arztpraxen.
Für den LFR Hessen sprach vor Ort Andrea Gerlach, Vorstandsmitglied im LFR Hessen.
Foto: Unterstützer*innen und Verbandsvertreter*innen zusammen mit Christiane Böhm MdL vor der Anhörung im Hessichen Landtag am 22.08.2019 (Foto: Anja Peschke, Frankfurt am Main)
Alle Mitgliedsverbände des LFR Hessen begrüßen eine solche Gesetzesvorlage, die schwangere Frauen vor den Mahnwachen der sog. Lebensschützer*innen schützt, die versuchen, Frauen zu verunsichern und massiv Einfluss ausübern. Hierin sieht der LFR Hessen ganz eindeutig eine Verletzung der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts der Frau und fordert einen sicheren und anonymen Zugang für Frauen zu Beratung, wie im Schwangerenkonfliktgesetz festgehalten.
Mit der am 22. August 2019 vom Innenministerium veröffentlichten „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ ist jetzt ein Lösungsweg in der aktuellen Situation aus Sicht des LFR Hessen gefunden worden, der ein erster richtiger Schritt sein kann.
Mit diesem Erlass erhalten die kommunalen Ordnungsbehörden ein Instrument, um in der rechtlich schwierigen Abwägung zwischen der Demonstrationsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht eine Entscheidung zu Gunsten der ratsuchenden Frauen zu treffen.
Denn ab September sind in Hessen wieder Mahnwachen angekündigt. Hier wird sich die Wirksamkeit des Erlasses zeigen. Der LFR Hessen wird sich weiterhin mit dem Thema beschäftigen.