Vor dem Gesetz sind alle gleich, so steht es bereits in Artikel 1 der Hessischen Verfassung.
Am 28. Oktober 2018 sollen die Hessischen Bürger*innen darüber abstimmen, ob der Artikel 1 dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angeglichen wird.
Dann würde in Zukunft Artikel 1 in der Hessischen Landesverfassung wie folgt lauten:
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Mehr Informationen zu den 15 Entscheidungen für Hessens Verfassung finden Sie hier.
Die Pressemitteilung zu Herz on Tour am 22.09.2018 finden Sie hier.
Die Vorsitzende vom LandesFrauenRat Hessen hat bei Herz on Tour Antwort darauf gegeben, welchen Mehrwert es für alle Menschen in Hessen hat, wenn in Zukunft Artikel 1 in der Hessischen Landesverfassung wie genannt lautet.